Wenn der Bußgeldbescheid aus dem Urlaub kommt

Der Sommerurlaub liegt bereits in weiter Ferne, da flattert plötzlich ein Bußgeldbescheid ins Haus. Mehr als 10.000 Autofahrer:innen werden in der Bundesrepublik Deutschland pro Jahr nach einer Auslandsreise für kleinere oder größere Verkehrsverstöße zur Kasse gebeten.

 

Die Verbraucherrechtskanzlei rightmart Rechtsanwälte hat die Bußgeldhöhen für die typischen Verkehrsverstöße in den zehn beliebtesten EU-Reisezielen analysiert und gibt Tipps zum Umgang mit den unliebsamen Urlaubsmitbringseln.

 

Corona-Rückgang 

  • Was bleibt vom Urlaub, neben einem Haufen Fotos, hartnäckigem Sand in der Kleidung und der Erinnerung an den Urlaubsflirt?
  • Nun ja, was Autofahrer:innen betrifft, ist es oftmals ein Bußgeldbescheid. Geldstrafen aus fast allen EU-Staaten können gemäß EU-Rahmenbeschluss zur Geldsanktionenvollstreckung (RBGeld) nämlich auch hierzulande nachträglich vollstreckt werden, sofern sie die Bagatellgrenze von 70 Euro übersteigen.
  • Eine Ausnahme bildet Österreich: Hier werden Reisende bereits ab 25 Euro zur Kasse gebeten, wenn sie vor Ort ein Knöllchen kassieren.
  • Vollstreckt werden die Geldforderungen vom Bundesministerium für Justiz (BMJ) - und das auf konstant hohem Niveau: Zwischen 2017 und 2019 gingen jährlich mehr als 10.000 Vollstreckungshilfeersuche beim BMJ ein. Pandemiebedingt sank diese Zahl 2020 sowie 2021 auf 7.291 bzw. 6.434 aufgrund des deutlich geringeren Reiseverkehrs.

Auch wenn die Niederlande bei den Deutschen nach Angaben des Deutschen Reiseverbands aktuell nur Platz neun der zehn beliebtesten Urlaubsdestinationen im europäischen Ausland belegen, stammen circa 97 Prozent der Vollstreckungshilfeersuche aus unserem Nachbarland - gefolgt von Slowenien, Polen, Kroatien und Spanien. Alkoholverstöße belasten die Urlaubskasse am stärksten.

  • Unangefochtener Spitzenreiter unter den Urlaubszielen der Deutschen bleibt Spanien. Leider gilt das auch in puncto Bußgeldhöhen.
  • Berücksichtigt man die hierzulande "typischen" Verkehrsvergehen wie zu schnelles Fahren, Handy am Steuer, Überfahren roter Ampeln, Fahren unter Alkoholeinfluss und Falschparken, müssen Spanien-Urlauber:innen im Durchschnitt mindestens 240 Euro berappen, während in der Türkei nur rund 75 Euro fällig werden.
  • Vergleichsweise tief müssen Urlauber:innen in dem Mittelmeerstaat für Parkverstöße in die Tasche greifen: Bis zu 200 Euro sind im Bußgeldkatalog vorgesehen.

Auch Italien, Kroatien sowie die Niederlande kennen kein Pardon und verhängen empfindlich hohe Bußgelder. Durchweg hart bestraft werden Alkoholverstöße: Wer in Bella Italia zu tief ins Glas schaut, muss mit einer Strafe in Höhe von mindestens 530 Euro rechnen. Polen kassiert bereits ab 0,2 Promille Blutalkohol ordentlich ab. Abhängig vom Einkommen werden umgerechnet bis zu 1.200 Euro fällig.

 

Länderspezifische Verkehrsregeln

  • Wer mit dem eigenen Fahrzeug anreist, sollte sich vor Fahrtantritt nicht nur über Tempolimits, Lichtpflicht oder Mautgebühren informieren, sondern auch länderspezifische Besonderheiten im Blick behalten. So ist es in der Türkei beispielsweise üblich, beim Überholen zu hupen, in Slowenien müssen Fahrzeugführer:innen bereits bei Gelb halten.
  • Entsprechend häufig bemerken Autofahrer:innen ihre Sünden gar nicht erst, weiß Thorsten Köhn, Fachanwalt für Verkehrsrecht bei rightmart: "Oftmals ist das bei Bußgeldbescheiden aus Italien oder Spanien der Fall, bei denen Tourist:innen in schlecht gekennzeichnete, verkehrsberuhigte Bereiche gefahren sind."

Ob Pisa oder Palma: In vielen stark frequentierten Städten ist eine Sondergenehmigung notwendig, um die meist auf den Innenstadtbereich beschränkten Zonen - in Spanien Zona Acire, in Italien Zona Traffico Limitato genannt - befahren zu dürfen.

  • Diese sind entweder generell oder zu bestimmten Zeiten Anwohner:innen und dem öffentlichen Nahverkehr vorbehalten.
  • Wer das missachtet, muss mit einer Geldstrafe in Höhe von gut 100 Euro rechnen. Jene, die mit dem Mietwagen unterwegs sind, dürfen sich obendrein über Bearbeitungsgebühren der Mietwagenfirma freuen, die sich je nach Anbieter auf bis zu 60 Euro belaufen.

Zahlen oder aussitzen

  • Ist der erste Ärger über das Knöllchen verflogen, stellt sich die Frage: Zahlen, aussitzen oder gar Einspruch erheben? Rechtsanwalt Thorsten Köhn rät zu ersterem: " Entspricht der Vorwurf der Wahrheit, sollten Betroffene das Bußgeld zahlen.
  • Außerdem können sich Fahrer:innen auch bei ausländischen Bußgeldbescheiden in einem Anhörungsbogen zur Sache äußern und gegebenenfalls Einspruch gegen die Vollstreckung einlegen.
  • Besondere Vorsicht ist bei Post von Inkassobüros geboten. Hier sollte immer und schnellstmöglich anwaltlicher Rat eingeholt werden, um geltende Fristen zu wahren."
  • Bei zügiger Zahlung gewähren manche Länder übrigens nicht unerhebliche Rabatte. Punkte in Flensburg, ebenso wenig wie Fahrverbote auf deutschen Straßen, haben Verkehrssünder:innen bei einem Fauxpas im Ausland unterdessen nicht zu befürchten. pm, ots 
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