Entschädigungsrechner für Fluggäste

Ist der Flug verspätet, werde verschoben oder falle komplett aus hätten Passagiere Ansprüche gegen die Airline. Seit letztem Jahr können Fluggäste mit dem ADAC Entschädigungsrechner ihre Rechte mit nur wenigen Klicks und kostenfrei überprüfen und anschließend entscheiden, ob und wie sie tätig werden wollten.

 

Das geht entweder selbst über den ADAC Musterbrief, durch Einschaltung der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr, Beauftragung eines ADAC Vertragsanwalt oder mit Hilfe des ADAC Partners MYFLYRIGHT. Von letzterem gebe es nun eine erste Bilanz des Angebots. Und die zeige: Im Schnitt gibt es bei den eingereichten Fällen rund 709 Euro an Entschädigung zurück.

 

Die meisten eingereichten Fälle stünden in Zusammenhang mit deutschen Airlines. Spitzenreiter sei Eurowings mit rund 17 Prozent der Fälle, gefolgt vom Mutterkonzern Lufthansa mit rund 12 Prozent. Insgesamt machten die großen Airlines (Lufthansa, Eurowings, Ryanair, Condor, easyJet, etc.) mit knapp 80 Prozent die meisten Fälle aus.

  • Dabei landete die Billigairline Ryanair am häufigsten vor Gericht. Der ADAC Partner reichte habe in circa 12 Prozent aller Klagen eine Klage gegen die irische Fluggesellschaft einvgereicht.
  • Hauptgrund: Während mit anderen Fluggesellschaften oftmals eine außergerichtliche Einigung erzielt werden könne, geschehe dies mit Ryanair nie.
  • Somit lande jeder gültige Anspruch gegen Ryanair vor Gericht. Lufthansa lande mit circa 10 Prozent der Gesamtklagen auf Platz 2. Auch Lufthansa zahle mittlerweile außergerichtlich nicht mehr aus. Eurowings liege mit rund 7 Prozent und damit etwas Abstand auf dem dritten Platz.
  • Grundsätzlich könnten Fluggäste bei Flügen aus oder in die EU bei Annullierung, Überbuchung oder mehr als dreistündiger Verspätung eine pauschale Ausgleichszahlung (250, 400 oder 600 Euro) nach der EU-Fluggastrechteverordnung verlangen.
  • Es müsse sich dabei um einen Flug handeln, der aus der EU startet oder von einer europäischen Airline mit einem Ziel in der EU durchgeführt wird. Daneben seien weitere Erstattungen möglich.

Den Entschädigungsrechner für Fluggäste sowie alle weiteren Informationen zum Thema Reiserecht gibt es unter adac.de/fluggastrechte. pm, ots, Foto:Jason Toevs

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