Wie Camper mit Flüssiggas sicher unterwegs sind

Die Camping-Saison ist eröffnet. Und nach wie vor gilt: Der Urlaub mit Wohnmobil oder Wohnwagen boomt in Deutschland.

 

Nach den sonnigen Ostertagen planen viele Camping-Fans jetzt ihren Pfingst- und Sommerurlaub auf vier Rädern. Wie sich Camper richtig auf ihre anstehende Reise vorbereiten und wie ihr mit Flüssiggas sicher unterwegs seid, erklärt Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas (DVFG).

 

Gasflaschen richtig transportieren

 

Flüssiggasflaschen gehören in einen speziellen Flaschenkasten. Darin werden sie aufrecht stehend und festgezurrt transportiert. "Meist bieten die Flaschenkästen Platz für zwei Flaschen", sagt Lau. "Die integrierten Lüftungsöffnungen im Boden der Kästen sind vorgeschrieben und müssen aus Sicherheits-gründen immer frei bleiben." Außerdem vorgeschrieben: Ersatzflaschen zudrehen und nur mit aufgesetzter Ventilschutzkappe transportieren.

 

 

Kühle Getränke unterwegs

  • Eine häufig gestellte Frage gerade bei heißen Außentemperaturen im Sommer: Darf der Kühlschrank im Wohnmobil oder Wohnwagen während der Fahrt laufen, um Getränke und Reiseproviant zu kühlen? Kein Problem, wenn die entsprechenden Sicherheitsvoraussetzungen erfüllt sind.
  • "Damit Flüssiggasgeräte wie der Kühlschrank während der Fahrt betrieben werden dürfen, sind zwei Sicherheitseinrichtungen an der Flüssiggasanlage notwendig: der Crash-Sensor und die Schlauchabbruchsicherung", so Lau.
  • Der Crash-Sensor verhindert bei einem möglichen Unfall einen unkontrollierten Gasaustritt. Die Schlauchabbruchsicherung schützt davor, dass dies bei einem Leck an der Schlauchleitung passiert. Generell gilt: Flüssiggasgeräte wie Herd oder Kühlschrank nur benutzen, wenn sich das Fahrzeug im Freien befindet - jedoch nicht in Parkhäusern, Garagen oder auf Fähren. Auch während des Tankens ist die Nutzung tabu.

Zwei-Jahres-Frist bei Sicherheitsprüfung 

  • Ein zertifizierter Sachkundiger sollte Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen nach jeweils zwei Jahren überprüfen.
  • So ist gewährleistet, dass Flüssiggasgeräte zum Kochen, Kühlen und Heizen sicher betrieben werden können. Verläuft die sogenannte G 607-Prüfung erfolgreich, stellt der Sachkundige eine Prüfplakette aus und notiert den Vorgang in der Prüfbescheinigung zur wiederkehrenden Prüfung.
  • "Durch das korrekt ausgefüllte gelbe Prüfbuch und eine gültige Prüfplakette sind Camper im Schadensfall abgesichert. Zudem verlangen viele Campingplätze bei der Vergabe des Stellplatzes die Vorlage dieser Dokumente", sagt Lau. Einen Sachkundigen in der Nähe finden Camper über die Webseite: https://gaspruefung-wohnwagen-wohnmobile.de.

Übrigens: Zum 1. April 2022 wurde die Pflicht zur Prüfung von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen aus der HU-Richtlinie gestrichen. Bis eine eigenständige Prüfung für Wohnmobile und Wohnwagen unabhängig von der Hauptuntersuchung verpflichtend wird, bleibt der Sicherheitscheck weiterhin sinnvoll. pm, ots

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