Gerade in der Zeit der Pandemie war der Urlaub mit Wohnmobil und Camper besonders gefragt. Die Sicherheit und Unabhängigkeit in den mobilen "eigenen vier Wänden" sorgte für großen Zulauf. So verzeichnete etwa das Segment der zugelassenen Wohnmobile laut Kraftfahrt-Bundesamt am Stichtag 1. Januar 2022 eine Steigerung von 13,7 Prozent zum Vorjahr.
Mit der Zunahme der Freizeitmobile steigen natürlich auch die Anforderungen für die Sicherheit. Die KÜS hat Tipps für die unbeschwerte schönste Zeit des Jahres.
Die klare Sprache der Zulassungsverordnung
- Was ein Wohnmobil ist, definiert die Zulassungsverordnung. Es geht da um "Fahrzeuge der Klasse M (Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung) mit besonderer Zweckbestimmung". Standardausrüstung üblicherweise ein Tisch, eine Kochgelegenheit sowie Einrichtungen zur Unterbringung von mitgeführten Gegenständen (Reisegepäck u. a.), Sitz- sowie Schlafgelegenheiten. Der Tisch darf sich leicht entfernen lassen.
- Alle weiteren Standardausrüstungen müssen im Wohnbereich fest angebracht sein. Ist dies nicht gegeben, gibt es bei der fälligen HU keine Plakette. Zu den definierbaren Gefahrenquellen gehören die Lichtanlage, Bremsanlage, Abgasanlage und Reifen. Wohnmobile sind häufig mit Reinforced-Reifen (Verstärkung an der Seitenflanke) und C-Reifen (Verstärkung in der Lauffläche) ausgerüstet.
- Diese Reifen verhalten sich sehr unterschiedlich, daher muss die Bereifung einheitlich und der Luftdruck beim C-Reifen erheblich höher sein. Wichtig: Die maximale Zuladung, zu finden in den Fahrzeugpapieren. Sie ist schnell überschritten, vor allem bei kleineren Modellen. Generell gilt: Mängel an Wohnmobilen können zu besonders gravierenden Verkehrsunfällen führen, da größer und schwerer als normale Pkw.
Positiv beschiedene Hauptuntersuchung
- Für Wohnmobile gelten bei der HU besondere Regeln: Wohnmobile bis 3,5 Tonnen müssen im Anschluss an die Erstzulassung nach 36 Monaten vorgestellt werden, danach im Abstand von 24 Monaten. Fahrzeuge mit über 3,5 bis 7,5 Tonnen müssen nach zwei Jahren erstmals zur HU, danach weiter im Zwei-Jahres-Takt.
- Nach Vollendung des fünften Jahres nach Erstzulassung (ab dem 61. Monat) ist allerdings bereits eine jährliche Prüfung vorgeschrieben. Wohnmobile mit mehr als 7,5 Tonnen Gesamtgewicht müssen grundsätzlich alle 12 Monate zur Hauptuntersuchung.
Sicherheit auch für Wohnanhänger
- Bei Caravans sind spezifische Gefahrenquellen die Brems- und Lichtanlagen, Korrosion, defekte Leitungen und die Anhängertechnik sowie Verschleiß, vor allem an Deichsel, Stützrad, Abreißseil und Zugkugelkupplung.
- Aufmerksamkeit gilt der Bereifung: Im Unterschied zu Fahrzeugen wie Pkw werden Caravans nur in wenigen Wochen des Jahres bewegt. Gesetzlich vorgeschrieben sind 1,6 Millimeter Profiltiefe, drei Millimeter sind die ausdrückliche Empfehlung der KÜS-Prüfingenieure.
- Wenn der Caravan eine bescheinigte 100-km/h-Zulassung hat, müssen die Reifen mindestens den Geschwindigkeitsindex L aufweisen und jünger als sechs Jahre sein. Das Reifenalter lässt sich an der DOT-Nummer erkennen.
Aufmerksamkeit für die Gasanlage
- Bei Wohnmobil und Caravan wird die notwendige Kücheneinrichtung im Allgemeinen mit einer Flüssiggasanlage betrieben. Momentan soll noch eine Gasprüfung auf Grundlage der G607 alle zwei Jahre für die erforderliche Betriebssicherheit sorgen.
- Als beigestellte Untersuchung für die Hauptuntersuchung gilt sie allerdings nicht mehr und wird dort nicht mehr vorausgesetzt. Eine neue eigenständige Prüfung ist allerdings in Planung, die verpflichtend eingeführt werden soll. Die alte wie auch die kommende Prüfung der Gasanlage wird natürlich wie gewohnt von den dazu berechtigten Prüfingenieur*innen der KÜS durchgeführt.
- Gasflaschen, Gasflaschenkästen und die Entlüftungsöffnungen sollten dazu frei zugänglich sein. Im Innenraum werden die Schlauchleitungen, Druckregler und die Anschlüsse der Gasflaschen (die höchstens zehn Jahre alt sein dürfen) auf Funktion und Dichtigkeit geprüft.
Eine defekte Gasanlage kann im Übrigen zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Wird im Falle eines Unfalls keine bestandene Gasprüfung nachgewiesen, so kann dies als grob fahrlässig gelten und der Versicherungsschutz entfallen. Sowohl für Wohnwagen und Wohnmobile wird auch weiter auf vielen Campingplätzen der Nachweis einer bestandenen Gasanlagenprüfung für den Zugang zum Stellplatz gefordert werden. Ein Tipp für die Praxis: Diese Prüfung kann gemeinsam mit der Hauptuntersuchung vorgenommen werden. pm, ots
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