Reiserücktrittsversicherung ist sinnvoll

Eine Reiserücktritts- und abbruchversicherung übernimmt im Versicherungsfall Stornierungs- und Mehrkosten, die durch eine Erkrankung vor oder während des Urlaubs entstehen.

 

Deshalb sollten Verbraucher*innen beim Abschluss einer Reiseversicherung darauf achten, dass sowohl eine Coronainfektion als auch die Quarantäne und eine Reisewarnung im Reiseland abgedeckt sind, so das Vergleichsportal Check 24.

  • Stornierungskosten können je nach Zeitpunkt bis zu 90 Prozent des Reisepreises betragen. Diese Kosten übernimmt die Reiserücktrittsversicherung.
  • Die Reiseabbruchversicherung deckt alle Kosten, die entstehen, wenn die Reise aufgrund von Krankheit oder Unfall abgebrochen werden muss. Auch die unerwartete Kündigung durch den Arbeitgeber ist ein Rücktrittsgrund.
  • Viele Reiserücktritts- und abbruchversicherungen decken auch eine Coronainfektion ab. Meist ist ein positiver Corona-Test als Nachweis ausreichend. Auch im Quarantänefall übernimmt die Versicherung die Kosten. In der Regel kann eine solche Versicherung bis 30 Tage vor Abreise und am selben Tag der Reisebuchung abgeschlossen werden. pm, ots, Quelle: Check 24

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